GS1 Global strebt eine Umstellung auf GS1 2D-Datenträger bis ins Jahr 2027 an.
Ab dann sollen folgende Grundsätze gelten:
Für die Industrie
Produkte können mit derselben GTIN in drei Varianten ausgezeichnet werden:
Durch GS1 zugelassene 1D-Strichcodes, 2D-Codes oder 1D- + 2D-Codes
Für den Einzelhandel
Die Einzelhandelskasse kann alle drei Varianten der Produktauszeichnung für die Industrie korrekt verarbeiten
Für den Lösungsanbieter
Die Anbieter stellen sicher, dass für die Industrie und für den Handel Lösungen zur Verfügung stehen, damit die Interoperabilität der Ansätze gewährleistet werden kann.
Unsere Empfehlungen an Sie:
Tätigen Sie frühzeitig Abklärungen
Wir empfehlen Ihnen, in den kommenden Monaten mit Ihren Partnern abzuklären, wie und wann ein Wechsel für Ihre Produkte erfolgen könnte. Für die Umsetzung in der Kategorie Frischprodukte können Sie sich an der Anwendungsempfehlung «2D-Datenträger für Frischprodukte» orientieren, die wir im Rahmen der Arbeitsgruppe «2D-Datenträger in Verkauf und Logistik» gemeinsam mit Vertretern aus der Praxis 2021 erstellt haben. Es handelt sich dabei um eine auf unseren Markt zugeschnittene Version des globalen Leitfadens.
Verzichten Sie auf Doppelauszeichnung
Wir empfehlen ausserdem, auf eine Doppelauszeichnung zu verzichten. Falls Sie die Möglichkeit haben, raten wir Ihnen dazu, den heutigen Strichcode durch den GS1 DataMatrix abzulösen.
Reden Sie mit
Das Thema 2D-Strichcodes wird in verschiedenen Gremien von GS1 Switzerland diskutiert, unter anderem im Fachbeirat Konsumgüterindustrie. Use Cases und Details zu Pilotprojekten können Sie an die Fachgruppe Standards melden. Möchten Sie sich in einem Gremium engagieren, können Sie sich gerne bei uns melden.