relevante Informationen transparent dargestellt


Mehr Transparenz über Nachhaltigkeitsinformationen

Mehr Transparenz über Nachhaltigkeits-informationen

Der digitale Produktpass bietet Zugang zu relevanten Produktinformationen entlang der gesamten Lieferkette. Er ermöglicht es Unternehmen, detaillierte Informationen über ihre Produkte in digitaler Form zu speichern, zu aktualisieren und zu teilen.

Der digitale Produktpass
Beim digitalen Produktpass handelt es sich um einen Datensatz, der mittels eines 2D-Codes zugänglich gemacht wird. Dieser Code wird auf jedem Produkt angebracht und ermöglicht es Verbrauchern, Produzenten oder anderen Interessengruppen entlang der Lieferkette, auf sämtliche relevanten produkt- und materialbezogenen Informationen zuzugreifen. Diese Informationen reichen von Angaben rund um den CO2-Fussabdruck über Informationen zu schädlichen Inhaltsstoffen und Recycling- und Entsorgungsmöglichkeiten hin zu Benutzerhandbücher und Gebrauchs-anweisungen.

Die Pflicht zum digitalen Produktpass wird für alle physischen Produkte gelten, einschliesslich Komponenten und Zwischenprodukte, die in der EU hergestellt oder in Betrieb genommen werden. Auch Produkte, die in die EU exportiert werden, sind davon betroffen. Dies hat Auswirkungen auf den globalen Handel. 

Neue EU Verordnung
Der europäische Grüne Deal, der in Anlehnung an die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen entstanden ist, setzt das klare Ziel, den europäischen Kontinent bis 2050 klimaneutral zu machen. Um den Nachhaltigkeitszielen Folge zu leisten, werden künftig neue Richtlinien für die Produktentwicklung bestimmt.

Produkte müssen in Zukunft reparierbar, wiederverwendbar und zu einem gewissen Anteil recyclebar sein. Der digitale Produktpass dient dazu als Schlüsselelement, indem er sämtliche relevanten Informationen bündelt und zugänglich macht.

Der digitale Produktpass für Unternehmen ausserhalb der EU
Der digitale Produktpass betrifft nicht nur in der EU ansässige Unternehmen. Alle Produkte der betroffenen Produktkategorien, die auf den EU-Markt gelangen, müssen unabhängig vom Herstellungsland einen entsprechenden DPP vorweisen. Das macht den DPP auch für die Schweiz relevant. Schweizer Unternehmen, die in die EU exportieren, sollten sich deshalb frühzeitig mit den DPP-Anforderungen vertraut machen, um ihre Marktpräsenz in der EU zu sichern.

Der digitale Produktpass kurz erklärt

Folgende Produktkategorien werden als erste einen digitalen Produktpass benötigen:

Die EU-Ökodesign-Verordnung legt den Grundstein für die Einführung digitaler Produktpässe in verschiedenen Sektoren. Während der Batteriepass bereits als Vorreiter für den DPP gilt, definiert die Verordnung nun spezifische Anforderungen für weitere Produktkategorien im Einklang mit dem EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft.

Umsetzung des digitalen Produktpass (DPP) mit GS1 Standards
Bei der Umsetzung des DPP gilt es folgende allgemeine Anforderungen zu beachten:

Eindeutige  Produktidentifikation: Jeder DPP ist mit einer eindeutigen Produktidentifikation verknüpft, der über einen Datenträger wie einem QR-Code mit GS1 Digital Link zugänglich gemacht wird. Diese Identifikation befindet sich direkt auf dem Produkt, seiner Verpackung oder auf einem Begleitdokument.

Einhaltung globaler Standards: Die Produktidentifikation und der Datenträger müssen der Norm ISO/IEC 15459 entsprechen.
Die EU empfiehlt dazu u.a. die GTIN (Global Trade Item Number)

Strukturierte, maschinenlesbare Daten: Alle im DPP enthaltenen Informationen sind strukturiert und maschinenlesbar. Sie basieren auf offenen Standards wie jenen von GS1, was die Durchsuchbarkeit und Kompatibilität mit verschiedenen digitalen Systemen sicherstellt.

Die global gültigen GS1 Standards bilden die Grundlage für zukünftige digitale Produktpässe, insbesondere für die Identifikation von Produkten und den Datenaustausch zwischen allen Akteuren der Liefernetzwerke. GS1 bietet Standards für die Identifizierung, Erfassung und gemeinsame Nutzung, einschliesslich 2D-Barcodes und GS1 Digital Link, die für Produktpässe besonders wichtig sind.

Ein T-Shirt  in der Kreislaufwirtschaft

Mithilfe des digitalen Produktpasses kann sowohl der Endkunde als auch die Gesetzgebung zu jeder Zeit Informationen zum gesamten Lebenszyklus eines Produkts einsehen. Dadurch wird die Entscheidung des Konsumenten für den Kauf ökologisch nachhaltiger Waren künftig erleichtert.

Dokumente & Links

DPP Umsetzung in der Praxis - Kundenstories

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Vorteile des digitalen Produktpasses

Nachhaltig Icon

Nachhaltigkeit
Nachhaltige Entscheidungen dank Produktdaten.

Rueckverfolgbarkeit

Verbesserte Rückverfolgbarkeit
Eindeutige Kennzeichnungen und standardisierte Daten.

Transparenz

Mehr Transparenz
 Globale Sichtbarkeit durch offenen Nachhaltigkeitsdaten.

Vertrauenswürdige Produkte

Verbraucher- und Produktsicherheit
Zuverlässige und geprüfte Daten.

Wertschoepfungskette

Effizientere Lieferkette
Keine manuelle Verwaltung und Datenpflege mehr.

Rechtssicher

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Standardisierte Informationen zur Einhaltung von Vorschriften.

Digitaler Produktpass FAQ

Liste wird fortlaufend ergänzt

Was ist der digitale Produktpass?

Der digitale Produktpass, kurz DPP, ist ein produktspezifischer Datensatz, der relevante Produktinformationen bündelt und über einen Datenträger (z.B. QR-Code mit GS1 Digital Link) zugänglich macht. 

Wieso gibt es den digitalen Produktpass? 

Der Digitale Produktpass (Digital Product Passport, DPP) wird im Rahmen des EU Green Deal und der revidierten Ökodesign-Verordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation – ESPR) eingeführt. Er soll nachhaltige Entscheidungen unterstützen, die Kreislaufwirtschaft fördern und die Transparenz in der Lieferkette erhöhen. 

Gemäss der Europäischen Kommission ist der Digitale Produktpass eine Kombination aus 

  • einer eindeutigen Produktkennung, 

  • Daten, die von verschiedenen Akteuren der Wertschöpfungskette über das Produkt gesammelt werden, sowie 

  • einer physischen Verknüpfung (z. B. Tagging) zwischen dem Produkt und den dazugehörigen Daten. 

Der DPP ermöglicht es Verbrauchenden, wirtschaftlichen Akteuren und Aufsichtsbehörden, verlässliche Informationen über Produkte zu erhalten (z.B. zu deren Nachhaltigkeit, Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Entsorgungsmöglichkeiten). So trägt er zur Reduktion von Umweltauswirkungen bei und schafft gleichzeitig wirtschaftliche Vorteile durch eine effizientere Ressourcennutzung. 

Dank der Nutzung internationaler GS1-Standards können Produktinformationen digital, automatisiert sowie branchen- und länderübergreifend geteilt, verstanden und weiterverarbeitet werden. Damit schafft der DPP eine einheitliche Datenbasis entlang der gesamten Wertschöpfungskette. 

Wann tritt der digitale Produktpass in Kraft?

Der digitale Produktpass wird in der EU ab 2027 schrittweise pro Produkt- oder Materialkategorie als Marktzulassungskriterium gefordert. Die Ökodesign-Verordnung, die den DPP umfasst, trat am 18. Juli 2024 in Kraft.  

GS1 Switzerland empfiehlt Unternehmen, sich frühzeitig auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten, insbesondere in den Bereichen: 

  • Datenverfügbarkeit: Welche benötigten Daten sind bereits vorhanden und welche fehlen noch? 

  • Datenmanagement: Wie lassen sich bestehende Datenquellen optimal anbinden und verwalten? 

  • Identifikation: Wie können Produkte eindeutig gekennzeichnet und mit den DPP-Informationen verknüpft werden? 

  • Rückverfolgbarkeit: Welche Transparenzanforderungen müssen und sollen entlang der Wertschöpfungskette erfüllt werden? 

 

Gilt der digitale Produktpass nur für Unternehmen in der EU?

Nein, der digitale Produktpass betrifft nicht nur in der EU ansässige Unternehmen. Alle Produkte der betroffenen Produktkategorien, die auf den EU-Markt gelangen oder im EU-Raum produziert werden, müssen einen entsprechenden DPP vorweisen. Schweizer Unternehmen, die in die EU exportieren oder dort produzieren lassen, sind somit ebenfalls von dieser Regulierung betroffen. Für Spielwaren und Bauprodukte wird die DPP-Pflicht mit etwas Verzögerung auch für auf die Schweiz auf den Markt gebrachte Produkte gelten. 

Welche Produktkategorien sind vom digitalen Produktpass betroffen?

Die EU-Ökodesign-Verordnung stellt, zusammen mit anderen Gesetzesakten, wie zum Beispiel der Batterieverordnung oder der revidierten Spielzeugverordnung, den Rahmen für die Einführung digitaler Produktpässe in verschiedenen Kategorien (siehe Grafik oben). Zu den ersten Produktgruppen zählen energieverbrauchsrelevante Produkte (schrittweise Einführung ab 2026 bis 2030), Batterien (> 2kWh), Textilien, Eisen und Stahl (DPP-Pflicht ab Ende 2027/Anfang 2028), Reifen, Aluminium (DPP-Pflicht ab Ende 2028/Anfang 2029), sowie Möbel, Matratzen und Spielwaren. Weitere Kategorien folgen schrittweise.  (siehe auch Grafik oben)

Wie wird der digitale Produktpass zugänglich gemacht?

Die DPP-Daten werden a) physisch auf dem Produkt mittels eines Datenträgers (z.B. ein QR-Code) mit zwei Klicks und b) digital (Machine-to-machine Communication) mittels eines GS1 Digital Link zugänglich gemacht. Der DPP enthält eine weltweit eindeutige Produktidentifikation. Die Umsetzung des DPP basiert auf globalen Standards, wie etwa der Norm ISO/IEC 15459, unter die auch die GS1 Global Trade Item Number (GTIN) fällt. 

Welche Informationen muss der digitale Produktpass enthalten?

Der DPP enthält je nach Produktkategorie relevante produkt- und materialbezogene Informationen zu technischen Spezifikationen, Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit, Angaben zu Inhaltsstoffen, Recycling- und Wiederverwendungsmöglichkeiten. Die spezifischen Anforderungen an die betroffenen Produktkategorien werden in delegierten Rechtsakten der EU pro Produktekategorie festgelegt. 

Wie unterstützt GS1 Switzerland Unternehmen bei der Einführung des DPP? 

GS1 Switzerland begleitet Unternehmen auf ihrem Weg zum digitalen Produktpass (DPP) mit Know-how im Rahmen von Mitgliedbetreuungen oder Events, Schulungen, Pilotimplementierungen und allgemein mit der Weiterentwicklung der praxisorientierten GS1 Standards. Wir helfen Ihnen, wie Produktdaten basierend auf global anerkannten GS1-Standards strukturiert, interoperabel und sicher ausgetauscht werden können. 

Zudem fördern wir den Austausch zwischen Branchen, Behörden und Technologiepartnern, um eine einheitliche, kostenoptimierte und zukunftssichere Umsetzung in der Schweiz sicherzustellen. 

Welche Rolle spielen GS1-Standards beim digitalen Produktpass? 

GS1-Standards sind die Grundlage für die weltweit eindeutige Identifikation und den standardisierten Datenaustausch im digitalen Produktpass. 

Sie ermöglichen, dass Produktinformationen über Systeme, Unternehmen, Branchen und Länder bis hin zu den Konsument:innen hinweg verstanden werden können. 

Beispiele: 

  • GTIN (Global Trade Item Number) für die eindeutige Produktidentifikation 

  • GS1 Digital Link zur Verbindung physischer Produkte mit digitalen Informationen (via QR-Code) 

  • EPCIS (Electronic Product Code Information Services) für den Austausch von Ereignisdaten entlang der Lieferkette 

Wie kann ich mein Unternehmen auf den DPP vorbereiten? 

Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, welche Produktinformationen bereits digital vorliegen und welche ergänzt oder standardisiert werden müssen. 
Empfehlenswerte Schritte: 

  1. Bestandsaufnahme der Produktdaten – Welche Informationen existieren, in welchen Systemen? 

  2. Identifikation mit GS1-Standards – Einführung oder Harmonisierung von GTIN, GLN, GS1 Digital Link etc. 

  3. Datenaustausch vorbereiten – Prozesse und Schnittstellen für strukturierte Datenkommunikation schaffen (z. B. über EPCIS). 

  4. Informationsmanagement optimieren – Klare Verantwortlichkeiten für Datenqualität und Aktualität festlegen. 

Gibt es Pilotprojekte oder Beispiele aus der Praxis? 

Ja, europaweit sowie auch in der Schweiz laufen Projekte zur Vorbereitung und Umsetzung des Digitalen Produktpasses, unter anderem in den Bereichen Textilien, Batterien, Stahl, Beton und Elektronik. 

Diverse Schweizer Unternehmen haben bereits DPP-Pilotprojekte mit GS1 Switzerland lanciert. Dies um zu prüfen, wie sie mit dem QR Code sowie dem GS1 Digital Link aus den bestehenden Daten und Systemen die regulatorisch nötigen Informationen bereitstellen und zusätzliche Daten für mehr Transparenz und Kreislaufwirtschaft nutzen können. 
Die aktuellen Praxisbeispiele finden Sie auf unserer DPP Website unter Kundenstories.  

GS1 Switzerland bietet zu den aktuellen Themen ein Ökosystem mit Solution Partnern an. Dort finden Sie noch weitere Success Stories.  

Falls Sie Interesse haben, kontaktieren Sie uns gerne für Pilotprojekte.  

Welche technischen Voraussetzungen sind nötig (z. B. GS1 Digital Link, EPCIS)? 

Entscheidend bei der Umsetzung des DPP ist die Verwendung global standardisierter und etablierten Datenstrukturen. 

Wesentliche technische Bausteine sind: 

  • GS1 Digital Link – verbindet physische Produkte mit digitalen Informationsquellen über QR-Codes. 

  • Strukturierte Produktdatenhaltung – z. B. in PIM-, ERP- oder PLM-Systemen. 

  • Zugriff auf interoperable Datenplattformen – um Informationen sicher zu teilen und aktuell zu halten.