Lizenznehmer für GS1 Basisnummer oder GS1 Identifikationsschlüssel

Die (natürliche oder juristische) Person, der das Recht zur Nutzung einer GS1 Basisnummer oder eines GS1 Identifikationsschlüssels durch eine Vereinbarung mit einer GS1 Mitgliedsorganisation oder dem GS1 Global Office, das als Lizenz­geber fungiert, gewährt wurde. Lizenznehmer dürfen die lizenzierte GS1 Basis­nummer oder die GS1 Identifikationsschlüssel vorbehaltlich der zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung geltenden oder vom Lizenzgeber von Zeit zu Zeit festgelegten Bedingungen bis zum Ablauf der Vereinbarung, unter der die Lizenz erteilt wurde, oder auf unbestimmte Zeit, wenn die Vereinbarung kein Ablaufdatum hat, verwenden

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