Fairplay beim Tausch von Europaletten
Seit Jahren sorgt der Tausch von Europaletten für Ärger bei den beteiligten Firmen. GS1 Switzerland und ASTAG haben aus diesem Grund eine Empfehlung mit den wichtigsten Spielregeln sowie den Rechten und Pflichten im Sinne eines Code of Conduct ausgearbeitet. Engagierte Unternehmen können sich zu diesem Code of Conduct bekennen und sich als «Fair Pallet Player» registrieren. Die Registrierung ist kostenlos, darf jedoch nur durch eine berechtigte Person durchgeführt werden. Schliessen Sie sich den bereits registrierten Firmen an und zeigen Sie, dass Sie ein fairer Tauschpartner sind.
Geschichte
Im Jahr 1952 begannen die Schweizerischen Bundesbahnen damit, genormte Flachpaletten aus Holz, 800 × 1200 mm, mit interessierten Verfrachtern auszutauschen.
Dieses rationelle, kostengünstige Verfahren fand guten Anklang und verbreitete sich sehr schnell in allen Branchen der schweizerischen Wirtschaft. Bis 1975 waren bereits über 7500 Unternehmen diesem Pool angeschlossen. Der rein schweizerische Palettenpool fand am 1. Januar 1960 eine entscheidende Ergänzung. Durch bilaterale Vereinbarungen zwischen den SBB und der Deutschen Bundesbahn (DB) wurde der Europäische Palettenpool EPP gegründet, dem im Laufe der Jahre die Eisenbahnverwaltungen von 18 weiteren Ländern beitraten. Die Interessen wurden in der UIC (Union internationale des chemins de fer) durch die Arbeitsgruppe «Fragen der Palettierung» vertreten. Nebst dem jeweiligen Bahnzeichen der Bahnunternehmungen auf dem linken Klotz wurde in dieser Zeit der Brand EUR auf dem rechten Klotz der Palette aufgebracht. Die Marke EUR ist geschützt, die Markenrechte liegen bei der Österreichischen Bahn RCA Rail Cargo Austria.
Trotz gemeinsam aufgestellter Normen und Vorschriften (UIC-Merkblatt 435-2/435-4) gelang es dem Europäischen Palettenpool EPP nicht, den Wildwuchs bezüglich der Qualität der hergestellten Paletten zu unterbinden. Aufgrund dieser Tatsache wurde im Jahr 1991 in München die EPAL (European Pallet Association) gegründet. Diese europäische Vereinigung hat die Zielsetzung, bei möglichst vielen europäischen Ländern und Bahnen eine einheitliche Qualität der Poolpaletten zu garantieren. Die EPAL ist seit dem 1. Januar 1995 operativ tätig, den ursprünglichen Gründungsländern Deutschland, Frankreich und Schweiz haben sich bis heute 11 Nationalkomitees angeschlossen. Bei den durch die EPAL kontrollierten Lizenznehmern wurde auf dem linken Klotz anstelle des Bahnzeichens der Brand EPAL verwendet. Folgende Kernaufgaben werden verfolgt:
- Definition der Qualitätsanforderungen in Zusammenarbeit mit den internationalen Normungen
- Durchsetzung der Herstellungs- und Qualitätsvorschriften, der einheitlichen Tauschkriterien und Reparaturvorschriften auf europäischer Ebene
- Festlegung der Kennzeichnungen sowie Vergabe von Zulassungen an Hersteller, Reparateure und Hersteller der Befestigungselemente
- Durchführung der eigentlichen Qualitätssicherung und damit Schaffung der Voraussetzungen für einen europaweiten Tausch
- Vertretung der Interessen seiner Mitglieder bezüglich Qualitätssicherung und Markenschutz
Seit dem 1. August 2015 werden die durch die EPAL-Lizenznehmer produzierten Paletten auf allen Aussenklötzen mit dem Einbrand EPAL gekennzeichnet. EUR-Paletten, die eine Lizenz der UIC haben, sind mit UIC und EUR gekennzeichnet. Schätzungen über die sich heute im Umlauf befindliche Menge an Europaletten reichen von 450 bis 500 Millionen Stück. Pro Jahr werden durch die Lizenznehmer der EPAL und der UIC weltweit zwischen 80 und 90 Millionen neue normierte und qualitätsgesicherte Europaletten hergestellt. Allein auf dem Schweizer Markt befinden sich derzeit etwa 15 Millionen Europaletten im Umlauf, die von geschätzten 30 000 Unternehmen in der Schweiz verwendet werden. Der freie Europalettenpool ist in der Schweiz das dominierende Verfahren im Mehrweg-Ladungsträgermanagement. Das System basiert auf einem Tauschverfahren, an dem alle Benutzer von Europaletten frei teilnehmen können, unabhängig davon, wie der Benutzer in den Besitz der Europaletten gelangt ist. Das Tauschverfahren wurde mit dem Ziel eingeführt, eine schnelle und kostengünstige Verfügbarkeit von Paletten für jeden Teilnehmer zu gewährleisten. Idealerweise erfolgt der Tausch Zug um Zug, das heisst, eine Vollgut-Palette wird gegen eine Leergut-Palette getauscht. In der Praxis ist ein Zug-um-Zug-Tausch jedoch nicht immer möglich, weshalb dann Palettenscheine ausgestellt, Palettenkonten geführt und diese «Palettenschulden» zeitlich nachgelagert beglichen werden. Die Tauschkriterien sind durch die EPAL international reglementiert, erfordern aber von jedem Teilnehmer Eigenverantwortung. Die Verantwortung über Reparatur oder Ersatzbeschaffung liegt gemäss dem UIC-Kodex beim jeweiligen Besitzer der Palette.
Grundsätze / Zielsetzung
Ziel ist ein funktionierender, offener Pool von Europaletten, bei dem die Rechte und Pflichten geregelt sind und die Lasten verursachergerecht getragen werden
Das Ziel wird erreicht durch:
- Klare Richtlinien und Regelungen:
einheitlicher Prozess/Tauschkriterien/Ziel/Sinn/Zweck/Aufgaben/Pflichten - Commitment:
Unterzeichnen einer Erklärung als Willensbekundung zur Einhaltung der vorliegenden Empfehlung durch alle Teilnehmer - Transparenz:
Verfügbarkeit der Informationen für die Teilnehmer (Übersicht Produzenten, Reparaturbetriebe, unterzeichnete Erklärungen, Entsorgungsstellen, Marktindex usw.) - Kostengerechtigkeit:
faire Kostenverteilung für alle Teilnehmer - Einfache Handhabung:
anwenderfreundlich und praxistauglich, benutzergerecht dokumentiert
Allgemeine Regelungen
Grundlage für den Tausch bilden die bestehenden Tauschkriterien der EPAL, Stand 2017. Unter anderem ist die Farbe (Schattierung) der Europalette kein Tauschkriterium. Weiterführende Qualitäts-Klassifizierungen, wie sie in Deutschland teilweise angewendet werden, sind in der Schweiz nicht allgemein vorgesehen. Falls bilaterale Qualitäts-Klassifizierungen gemacht werden, empfiehlt es sich, die gültigen Regelungen von GS1 Germany anzuwenden und spezifisch zu vereinbaren. Die Rollen, Aufgaben und Verantwortungen aller Teilnehmer des Pools müssen klar definiert sein und wahrgenommen werden. Das Commitment wird durch die Unterzeichnung einer Erklärung durch die Tauschteilnehmer bekräftigt. Weitere Bedürfnisse des Marktes, insbesondere auch branchenspezifische oder individuelle Vereinbarungen und Usanzen, sollen berücksichtigt und abgestimmt werden bzw. ermöglicht werden, ohne die Grundsätze infrage zu stellen. Durch eine breite und stufengerechte Kommunikation und unter Einbezug der wichtigsten Akteure wird eine hohe Bekanntheit und Akzeptanz der Regeln bei allen Beteiligten erreicht.
Tauschbare Europaletten
Getauscht werden Europaletten, hergestellt und repariert nach dem Technischen Regelwerk der EPAL, nach dem UIC-Kodex 435-2/435-4, basierend auf der EN 13698 mit den Abmessungen 800 × 1200 mm. Die Hersteller der Europaletten müssen über eine Produktionslizenz der EPAL oder der UIC verfügen und somit durch eine unabhängige Prüfgesellschaft kontrolliert werden.
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EPAL SUISSE ist Teil der European Pallet Association e.V. (EPAL) und gestaltet das einzigartige EPAL Tauschsystem aktiv mit. Die EPAL Paletten bilden das stabile Fundament globaler Lieferketten in Industrie und Handel. Mehr erfahren Sie auf der Webseite von EPAL SUISSE.