GS1 Schweiz wird regelmässig mit Fragen zur elektronischen Rechnungsstellung konfrontiert. Die vorliegende Seite dient als Einstieg ins Thema und verweist auf weiterführende Informationen.
Grundsätzlich sind die gesetzlichen Anforderungen für elektronische und Papierrechnungen gleich:
Um diese Punkte auch für elektronische Rechnungen zu gewährleisten, sollten elektronische Rechnungen zum Beispiel mit einer elektronischen Signatur versehen werden.
Am 5. GS1 Forum Communication & Identification - CommID hat Herr René Eberhard, CEO von Keyon, einen Vortrag zur Einführung über die Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten der grenzüberschreitenden Rechnungstellung gehalten. Basis war das per 1. Januar 2010 in Kraft getretene Mehrwertsteuergesetz sowie die aktuellen Entwicklungen in der EU.
Möchten Sie grenzüberschreitend elektronische Rechnungen austauschen? Dann empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen: