Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Die nachstehend abgedruckten Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (nachfolgend AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Verein GS1 Schweiz (nachfolgend «GS1») und seinen Mitgliedern bzw. Vertragspartnern für das Gebiet der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.
Für das Rechtsverhältnis zwischen GS1 und dem Vertragspartner sind ausschliesslich die AGB von GS1 anwendbar. Von den AGB der GS1 abweichende Bestimmungen – insbesondere AGB des Vertragspartners und/oder mündliche Vereinbarungen – gelten nur, soweit sie von GS1 schriftlich anerkannt worden sind.
Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Teile der AGB hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Teile oder des Vertrages selbst zur Folge. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.

2. Angebot

Die Angebote von GS1 sind freibleibend und unverbindlich, sofern bei Angebotsangabe nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. An sprachliche oder telefonische Erklärungen ist GS1 nur bei nachträglicher, per Schrift, Fax oder E-Mail erfolgter Bestätigung gebunden. 


Die dem Angebot zugehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen und Eigenschaftsangaben dienen lediglich zu Informationszwecken und sind nur dann massgeblich, soweit sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Zeichnungen und andere Unterlagen verbleiben im geistigen Eigentum von GS1. 


GS1 lehnt jede Haftung für eventuelle Fehler oder Ungenauigkeiten in Verbindung mit Unterlagen ab.

3. Annahme

Mit der Annahme der Offerte kommt ein Vertrag zustande. Gleichzeitig erklärt der Vertragspartner, dass ausschliesslich die AGB von GS1 anwendbar sind.
Änderungswünsche des Vertragspartners sind nach Vertragsschluss grundsätzlich
möglich, sofern GS1 den Änderungswünschen schriftlich zustimmt. GS1 teilt dem Vertragspartner mit, welche Auswirkungen die Änderungswünsche auf die Erbringung der Leistungen und Preise haben.

4. Vertragsgegenstand

GS1 verpflichtet sich, dem Vertragspartner die im Vertrag versprochenen Leistungen zu erbringen. 
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Leistung anzunehmen und den
vereinbarten Preis zu bezahlen.

5. Frist zur Leistungserbringung

Die Leistungserbringung erfolgt innert der vereinbarten Frist. GS1 ist berechtigt, auch vor einem allenfalls vereinbarten Termin die Leistungen zu erbringen. GS1 kann die Leistung in mehreren Teilleistungen erbringen. 
Die Frist zur Leistungserbringung verlängert sich bei Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die GS1 nicht zu verantworten hat, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Epidemien, Unfälle, Krankheiten, erhebliche Betriebsstörungen oder Arbeitskonflikte, in entsprechender Dauer.

6. Verzug

Falls GS1 in Verzug gerät, setzt der Vertragspartner GS1 eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung an. Erfüllt GS1 bis zum Ablauf dieser Nachfrist die Leistungen nicht, kann der Vertragspartner, sofern er dies unverzüglich erklärt, vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner hat bei Verzug von GS1 keinen Anspruch auf Schadenersatz.

7. Erfüllungsort und Gefahrübergang

Erfüllungsort für die von GS1 zu erbringenden Leistungen ist der Sitz von GS1.
Ist die Leistung von GS1 zu versenden, gehen Nutzen und Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald die Sache von GS1 zur Versendung abgegeben wird. Eine Versicherung wird nur auf Weisung des Vertragspartners, in dessen Namen und auf dessen Kosten, abgeschlossen.

8. Preise

Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ohne Verpackung und exklusiv Mehrwertsteuer. 
Bei grösseren Lieferungen mittels Post oder anderen Zustelldiensten trägt der Vertragspartner die Porto- bzw. Transportkosten.

9. Mitgliederbeitrag und Informationspflicht

Das Mitglied verpflichtet sich, die in der Beitragsordnung festgelegten Beiträge jährlich gemäss Zahlungsbedingungen nach Artikel 10 der AGB an GS1 zu entrichten. Der erste Jahresbeitrag wird mit dem Erhalt der Aufnahmebestätigung fällig. GS1 behält sich das Recht vor, eine Vorauszahlung oder eine Begleichung der Rechnung mittels Lastschriftverfahren (LSV) zu verlangen. 


Der Jahresbeitrag richtet sich nach dem jährlichen Gesamtumsatz des Mitglieds (juristische Person). Das Mitglied hat  mitgliederbeitragsrelevante Änderungen seines jährlichen Gesamtumsatzes der Geschäftsstelle von GS1 vor der Rechnungsstellung mitzuteilen. Nicht korrekt deklarierte Gesamtumsatzzahlen führen zu einer Umtriebsgebühr in der Höhe des GS1 Mitgliederbeitrages (= Basismitgliedschaft + Zuschlag für die Nutzung des GS1 Systems). Der Mindestbetrag der Umtriebsgebühr beträgt CHF 1000.–. Zusätzlich sind die aufgrund der nicht korrekt deklarierten Gesamtumsatzzahlen noch ausstehenden Beiträge umgehend an GS1 zu überweisen.


Das Mitglied informiert GS1 im Rahmen seiner Informationspflicht jeweils rechtzeitig in schriftlicher Form über folgende Veränderungen:

  • Firmenbezeichnung
  • Kontaktperson
  • Adressangaben inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummern
  • mitgliederbeitragsrelevante Umsatzänderungen

10. Zahlungsbedingungen

Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto, ohne irgendwelche Abzüge wie Skonto, Spesen
und Gebühren zu bezahlen.


Der Vertragspartner kommt nach Ablauf dieser Frist ohne ausdrückliche Mahnung in Verzug. GS1 ist berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von 5 % Jahreszins auf den geschuldeten Betrag zu fordern.


Ohne schriftliche Zustimmung von GS1 ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die Verrechnung mit einer ihm zustehenden Forderung gegenüber GS1 vorzunehmen.

11. Gewährleistung

Zugesicherte Eigenschaften sind nur diejenigen, die in der Auftragsbestätigung oder in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Von der  Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar durch schlechtes Material, fehlerhaftes Design oder mangelhafte Ausführung verursacht worden sind, so z.B. nicht sachgemässe Anwendung, natürliche Abnutzung, mangelhafte Wartung, Umwelteinflüsse usw. Wandelung, Minderung und der Ersatz eines direkten, indirekten Schadens oder Folgeschäden sind  ausgeschlossen.

12. Haftungsausschluss

Die Haftung von GS1 beschränkt sich auf die in diesen Bestimmungen geregelten
vertraglichen Pflichten. In jedem Fall ist die Haftung von GS1 auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 


Jede Haftung aus Verletzung des Vertrages, insbesondere wegen Verzug, falscher Beratung oder nachträglicher Unmöglichkeit, ist für direkte, indirekte Schäden oder Folgeschäden ausgeschlossen.


Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche des Vertragspartners auf Ersatz aus Schäden, die nicht an der durch GS1 erbrachten Leistung selber entstanden sind, wie durch unsachgemässe Anwendung oder Instruktion erfolgte Personenschäden,  Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen und entgangener Gewinn, sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden, wie z. B. Beeinträchtigung der Unterlagen durch Rollspuren usw.

13. Kündigung

Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft bei GS1 System unter Beachtung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres kündigen. Die Kündigung hat mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen und entfaltet ihre Wirkung mit dem Eintreffen bei GS1.

14. Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.

15. Anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht.


Bern, im Dezember 2007

Alternativtext

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