Häufige Fragen (FAQ) zur Mitgliedschaft

 

Wie wird man Mitglied bei GS1 Schweiz?

 
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Um Mitglied bei GS1 Schweiz zu werden, ist das entsprechende Antragsformular vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Dieses kann direkt online ausgefüllt, gespeichert und in dringenden Fällen per Mail an info@gs1.ch geschickt werden. Die Mitgliedschaft ist allerdings erst gültig, sobald das ausgedruckte Formular per Post bei GS1 Schweiz eingetroffen ist.

 
 

Bin ich GS1 Mitglied, wenn mein Arbeitsgeber GS1 Mitglied ist?

 
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Ja, die GS1 Mitgliedschaften beziehen sich auf die Firma. Alle Arbeitnehmer der entsprechenden Firma können von der Mitgliedschaft profitieren.

 
 

Wann ist die Mitgliedschaft bei GS1 Schweiz obligatorisch und unter welchen Umständen kann eine Mitgliedschaft ausserdem sinnvoll sein?

 
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Wer seine Produkte und logistischen Einheiten auszeichnen möchte, SSCC betreibt, seine Produkte mit Standardnummern oder GS1-8 Nummern auszeichnen muss, benötigt eine Mitgliedschaft (Ausnahme Single-GTIN, siehe www.gtin.ch).
Eine Mitgliedschaft bei GS1 ist über dies hinaus interessant für alle Firmen, die ihre Mitarbeitenden weiterbilden lassen möchten. Zudem können Mitglieder vergünstigt an Anlässen von GS1 Schweiz teilnehmen sowie von den Erfahrungen der Arbeitsgruppen und vom Netzwerk , in welches GS1 Schweiz eingebunden ist, profitieren.

 
 

Wann und unter welchen Umständen kann die Mitgliedschaft bei GS1 Schweiz gekündigt werden?

 
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Die Mitgliedschaft kann jedes Jahr bis spätestens Ende September gekündigt werden. Die Mitgliedschaft erlischt dann auf den 31.12 des jeweiligen Jahres. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Mitgliedernummer nicht mehr neu ausgezeichnet werden.

 
 
Alternativtext

Weitere Informationen

 
 
 
Verein GS1 Schweiz - Länggassstrasse 21 - CH - 3012 Bern
Tel: +41 58 800 70 00 - Fax: +41 58 800 70 99
Web: www.gs1.ch - E-Mail: info(at)gs1.ch
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