Lehrgänge: Bitte reichen Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen zusammen mit dem Anmeldeformular bei GS1 Schweiz ein.
Seminare: online beim entsprechenden Seminar mit dem ausgefüllten Anmeldeformular oder via e-Mail an bildung@gs1.ch
Eine kurzfristige Anmeldung ist immer möglich, sofern noch Plätze vorhanden sind. Da es aber von der Anzahl Anmeldungen abhängig ist, ob der Lehrgang oder das Seminar zustande kommt, empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Anmeldung.
Kein Problem. Besuchen Sie unverbindlich unsere kostenlose Informationsveranstaltung oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Tel +41 58 800 75 00 oder bildung@gs1.ch. Wir beraten Sie gerne!
Unter Bildungsberatung finden Sie Ihren entsprechenden Kontaktpartner je nach Lehrgang bzw. Seminar.
GS1 Schweiz verleiht als einzige Schweizer Institution ihren Absolventen das Zertifikat der europäischen Logistik-Dachorganisation ELA (European Logistics Association, Brüssel). Der Ausweis berechtigt dazu, den europäisch anerkannten Titel "European Junior Logistician" (Logistikfachmann/frau EF) bzw. "European Senior Logistician" (eidg. dipl. Logistikleiter/in oder eidg. dipl. Supply Chain Manager/in) zu tragen.
Ja, jedoch erhöht sich die verlangte Praxiserfahrung aus einem Logistikbereich auf 6 Jahre.
Nein, die Kosten werden anteilmässig verrechnet (+CHF 350.-- Bearbeitungsgebühr). Sie bezahlen nur die Zeit, während der Sie am Lehrgang eingeschrieben waren. Ein Austritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag gilt das Eintreffen des Schreibens bei GS1 Schweiz.
Bei Fragen zur Logistikfachmann/frau Prüfung wenden Sie sich an unseren Mario Rusca (Mario Rusca oder 058 800 75 55), beim Logistikleiter/in Prüfung wenden Sie sich an unseren Franco Miani (Franco Miani oder 058 800 75 49) und für Fragen zur Supply Chain Manager/in Prüfung an Hans Bossard (Hans Bossard oder 058 800 75 48).
Die Prüfungsordnung regelt, zusammen mit der entsprechenden Wegleitung, die Prüfungsanforderungen und das Prüfungsverfahren. Sie geben vor, in welchen Fächern/Modulen Prüfungsleistungen zu erbringen sind, sowie die Anzahl und die Art. Ausserdem enthält sie Vorgaben für die Berarbeitungszeit von Abschlussarbeiten. In ihr ist festgelegt, welche Angaben bei der Meldung zur Prüfung zu machen sind, ob und ggf. welche Nachweise vorzulegen sind, innerhalb welcher Frist Wiederholungsprüfungen durchzuführen sind und wie im Fall eines Prüfungsversäumnisses zu verfahren ist. In der Wegleitung sind die konkreten Anforderungen pro Prüfungsmodul, die Bewertungskriterien sowie übrige Einzelheiten aufgeführt.
Sie können die Prüfungsordnung und die Wegleitung under Downloads als PDF-Datei herunterladen.
Je nach Prüfungsordnung gibt es unterschiedliche Regelungen bezüglich Prüfungsversäumnis und Rücktritt. Bitte teilen Sie uns die Nichtteilnahme unverzüglich schriftlich mit. Im Krankheitsfall benötigen wir ein aussagefähiges Attest. Bitte lesen Sie unbedingt die ausführlicheren Hinweise in der entsprechenden Prüfungsordnung.
Unter Einhaltung gewisser Fristen kann die Anmeldung ohne Folgekosten zurückgezogen werden. Nach Ablauf dieser Fristen ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes möglich. Informieren Sie sich in der entsprechenen Prüfungsordnung über die genauen Fristen und Rücktrittsbedingungen.
Dann nehmen Sie doch direkt mit uns Kontakt auf:
bildung@gs1.ch oder Tel. +41 58 800 75 00